Datenschutzbeauftragter (DSB)
Die betriebliche oder externe Fachkraft, die die Einhaltung des Datenschutzrechts im Unternehmen überwacht und berät.
Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist eine nach DSGVO und BDSG in vielen Fällen verpflichtend zu benennende Person, die die Einhaltung des Datenschutzrechts im Unternehmen überwacht, berät und als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene fungiert.
Wann ist ein DSB Pflicht?
Ein Datenschutzbeauftragter ist unter anderem Pflicht, wenn das Unternehmen in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, oder wenn es regelmäßig Datenschutz-Folgenabschätzungen durchführen muss. Der DSB kann intern oder extern (z. B. als Dienstleister) benannt werden.
Im Kontext von KI und digitaler Transformation wird die Rolle des DSB immer wichtiger: Er muss frühzeitig in Projekte eingebunden werden, die personenbezogene Daten berühren — von der Auswahl eines CRM-Systems bis zur Einführung eines KI-gestützten Analyse-Tools.