Betriebsrat
Das gewählte Vertretungsorgan der Arbeitnehmer in einem Betrieb, das bei bestimmten Arbeitgeberentscheidungen mitbestimmt.
Der Betriebsrat ist das gewählte Vertretungsorgan der Arbeitnehmer in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten. Er hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) umfangreiche Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte — unter anderem bei personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Digitalisierung?
Bei der Einführung digitaler Systeme — von der Zeiterfassungssoftware bis zum KI-gestützten Recruiting-Tool — ist der Betriebsrat ein zentraler Akteur. Seine Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG sind nicht optional, sondern rechtlich bindend. Unternehmen, die den Betriebsrat als Gegner betrachten, verpassen die Chance auf eine konstruktive Gestaltung des digitalen Wandels.
In vielen Unternehmen sind Betriebsräte wertvolle Partner bei der Einführung neuer Technologien: Sie kennen die praktischen Auswirkungen auf den Arbeitsalltag und können helfen, Akzeptanz zu schaffen.