KI-Sachverständiger
für Betriebsräte.
Wenn der Arbeitgeber ein KI-System einführt, hat der Betriebsrat einen gesetzlichen Anspruch auf einen technischen Sachverständigen — bezahlt vom Arbeitgeber. Dieses Dokument beschreibt, wie eine solche Bewertung abläuft, was sie umfasst und warum die Frage, ob ein System zur Überwachung geeignet ist, nicht juristisch, sondern technisch entschieden wird.
Der Betriebsrat soll etwas bewerten, das er nicht sehen kann.
Die Einführung eines KI-Systems in einem Betrieb beginnt meistens harmlos. Microsoft Copilot wird aktiviert, ein Recruiting-Tool ausgerollt, eine neue HR-Software versprochen. Der Betriebsrat erhält eine Präsentation, vielleicht ein Datenblatt, in seltenen Fällen eine technische Dokumentation. Was er nicht erhält: die Möglichkeit, eigenständig zu prüfen, was das System tatsächlich tut.
Die eigentliche Frage ist selten juristisch. Sie lautet: Kann dieses System das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten auswerten — auch dann, wenn der Hersteller behauptet, dass es das nicht soll? Diese Frage beantwortet keine Kanzlei. Sie beantwortet jemand, der Enterprise-Software von innen kennt.
Seit Juni 2021 ist der Sachverständige nicht mehr optional.
Das Betriebsverfassungsgesetz kennt seit der Reform von 2021 eine spezifische Regelung für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Muss der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von KI beurteilen, gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen kraft Gesetzes als erforderlich. Die sonst übliche Erforderlichkeitsprüfung entfällt. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.
„Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen, gilt insoweit die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich." § 80 Abs. 3 S. 2 BetrVG
Ab dem 2. August 2026 kommt der EU AI Act hinzu. Hochrisiko-KI-Systeme — darunter solche zur Personalauswahl, Leistungsbewertung und Arbeitszeitsteuerung — unterliegen neuen Informations-, Dokumentations- und Aufsichtspflichten. Betriebsräte, die jetzt keine eigene technische Expertise aufbauen oder hinzuziehen, verlieren den Gestaltungsspielraum, bevor sie ihn nutzen konnten.
Fünf Bewertungen, ein Gutachten.
Jede Begutachtung mündet in ein schriftliches Sachverständigengutachten. Es ist kein Kompendium, sondern ein Arbeitsdokument: konkret genug, um dem Betriebsrat in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber als belastbare Grundlage zu dienen, und präzise genug, um in eine Betriebsvereinbarung einzufließen. Die folgenden fünf Bewertungsdimensionen bilden den Kern jeder Untersuchung.
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01
Technische Systemanalyse
Was tut das KI-System tatsächlich? Welche Daten verarbeitet es, welche Entscheidungen trifft oder unterstützt es, welche Verhaltens- und Leistungsdaten werden erhoben? Grundlage jeder weiteren Bewertung — ohne sie ist alles andere Spekulation.
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02
Überwachungseignung nach §87(1)(6) BetrVG
Ist das System technisch geeignet, Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen? Diese Prüfung ist der zentrale Auslöser für das zwingende Mitbestimmungsrecht — und die Frage, bei der Hersteller und Arbeitgeber am häufigsten unbeabsichtigt oder absichtlich unterschätzen, was ihr System kann.
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03
EU AI Act Risikoklassifizierung
Fällt das System unter Annex III der KI-Verordnung? Welche Pflichten ergeben sich für den Arbeitgeber — und welche Informationsrechte für den Betriebsrat? Die Einordnung entscheidet über Dokumentations-, Transparenz- und Aufsichtspflichten.
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04
Datenschutz-Bewertung
DSGVO Art. 22 (automatisierte Einzelentscheidungen), Art. 35 (Datenschutz-Folgenabschätzung), Datenflüsse an Drittländer, Auftragsverarbeitung — technisch geprüft, nicht nur juristisch. Wer die Konfiguration nicht liest, übersieht die Hälfte.
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05
Empfehlungen für die Betriebsvereinbarung
Konkrete Regelungsvorschläge: Zweckbindung, Löschfristen, Auswertungsverbote, Audit-Rechte, Widerspruchsmöglichkeiten. Keine Textbausteine, sondern auf Ihr System zugeschnitten — so formuliert, dass sie in der Betriebsvereinbarung Bestand haben.
Vom Beschluss zum Gutachten.
Der Weg vom ersten Gespräch bis zum fertigen Gutachten ist überschaubar. Vier Schritte, typischerweise vier bis acht Wochen, je nach Komplexität des Systems und Verfügbarkeit der Dokumentation.
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01
Erstgespräch
Sie schildern die Situation: Welches KI-System wird eingeführt oder ist bereits im Einsatz? Welche Fragen hat der Betriebsrat? Ich beurteile, ob und wie ich helfen kann — kostenlos und unverbindlich.
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02
BR-Beschluss & Vereinbarung
Der Betriebsrat fasst einen Beschluss zur Hinzuziehung nach §80 Abs. 3 BetrVG. Bei KI-Bezug entfällt die Erforderlichkeitsprüfung. Ich unterstütze bei der Formulierung und stelle Mustervorlagen bereit.
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03
Technische Analyse
Ich sichte die Systemdokumentation, prüfe Datenflüsse, Konfiguration und Überwachungspotenzial. Bei Bedarf vor Ort im Betrieb, immer unter Wahrung der Geheimhaltung nach §79 BetrVG.
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04
Gutachten & Empfehlungen
Sie erhalten ein schriftliches Sachverständigengutachten mit konkreten Feststellungen und Regelungsvorschlägen — als Grundlage für die Verhandlung der Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Warum ich — und nicht eine Kanzlei.
Anwaltskanzleien bewerten KI-Systeme juristisch. Das ist wichtig, aber nicht ausreichend. Die Frage, ob Microsoft Copilot technisch in der Lage ist, Nutzungsverhalten auszuwerten, beantwortet kein Jurist — sondern jemand, der selbst KI-Systeme baut und Enterprise-IT-Sicherheit implementiert hat.
Mein Werdegang ist unüblich für einen Sachverständigen und genau deshalb für diese Fragestellung geeignet: Sechs Jahre Enterprise Security in einem DAX-40-Konzern, CISSP-Zertifizierung, und heute CTO einer Firma, die produktive KI-Systeme baut — RAG-Pipelines, LLM-Agenten, Integrationen mit Microsoft 365. Ich kenne beide Seiten: die Systeme, die Arbeitgeber einführen, und die Fragen, die Betriebsräte stellen müssen.
Ein Gespräch, kein Verkaufsprozess.
Wenn in Ihrem Betrieb ein KI-System eingeführt wird oder bereits läuft, und der Betriebsrat unsicher ist, wie er damit umgehen soll: schreiben Sie mir. Das erste Gespräch ist kostenlos und kein Akquise-Termin. Meistens lässt sich nach zwanzig Minuten einschätzen, ob ein Sachverständigengutachten für Ihre Situation der richtige Schritt ist — und wenn nicht, was es stattdessen sein sollte.
enes@enkaconsulting.de
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