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Einigungsstelle

Ein betriebliches Schlichtungsgremium, das bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat verbindlich entscheidet.

Die Einigungsstelle ist ein betriebliches Schlichtungsgremium, das angerufen werden kann, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat bei einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit nicht einigen können. Sie besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern beider Seiten und einem neutralen Vorsitzenden — in der Regel ein Arbeitsrichter.

Wann kommt die Einigungsstelle zum Einsatz?

Wenn Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über die Einführung eines IT-Systems scheitern, kann jede Seite die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung der Parteien und ist für beide Seiten verbindlich.

Die Einigungsstelle ist kein Gericht — sie ist ein Einigungsverfahren. Dennoch ist es für alle Beteiligten besser, eine freiwillige Einigung zu erzielen. Einigungsstellenverfahren sind aufwendig, langwierig und teuer. Wer früh und kooperativ verhandelt, vermeidet sie in der Regel.