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Betriebsvereinbarung

Ein kollektiver Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der die Nutzung von IT-Systemen und den Datenschutz für Beschäftigte regelt.

Eine Betriebsvereinbarung (BV) ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der für alle Beschäftigten des Betriebs unmittelbar und zwingend gilt. Im IT-Kontext regeln Betriebsvereinbarungen typischerweise die Einführung neuer Softwaresysteme, die Nutzung von KI-Werkzeugen und den Umgang mit Leistungs- und Verhaltensdaten.

Wann ist eine Betriebsvereinbarung erforderlich?

Immer dann, wenn technische Systeme eingeführt werden, die zur Überwachung der Beschäftigten geeignet sind (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG), ist der Betriebsrat mitbestimmungspflichtig. Ohne seine Zustimmung darf das System nicht eingeführt werden. Eine Betriebsvereinbarung schafft den Rahmen für eine rechtssichere Nutzung.

Betriebsvereinbarungen zur IT-Nutzung sollten proaktiv abgeschlossen werden — nicht erst, wenn der Betriebsrat die Einführung eines Systems blockiert. Gute BVen schützen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und schaffen Klarheit für alle Beteiligten.