Leistungskontrolle
Die Erfassung und Bewertung von Arbeitsleistungen Beschäftigter — ein mitbestimmungspflichtiges Thema bei digitaler Datenerhebung.
Leistungskontrolle bezeichnet die Erfassung, Messung und Bewertung der Arbeitsleistung von Beschäftigten. Im digitalen Kontext geschieht das oft unsichtbar: Software protokolliert Bearbeitungszeiten, Klicks, Verkaufszahlen, Reaktionszeiten oder Qualitätskennzahlen — und erzeugt damit Leistungsprofile.
Wann greift das Mitbestimmungsrecht?
Sobald ein IT-System geeignet ist, Leistungsdaten zu erfassen — auch wenn das nicht der Hauptzweck ist — greift das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Das gilt für CRM-Systeme genauso wie für KI-gestützte Qualitätssicherung oder automatische Call-Center-Auswertungen.
Unternehmen, die digitale Leistungskontrolle einführen wollen, sollten von Anfang an transparent kommunizieren: Welche Daten werden erhoben? Wer hat Zugang? Für welche Zwecke werden sie genutzt? Eine klare Betriebsvereinbarung schützt alle Seiten.